Schaffhauser Nachrichten: «Konfettifest in bunten Kostümen»

13. Februar 2023

Schaurige Masken ziehen, begleitet von Blasmusik und Trommeln, schallend durch die Altstadt: Nach zwei Jahren...

Die Rechtsform der KSS als Genossenschaft sorgte in der Vergangenheit für viele Diskussionen. Nun präsentieren der Stadtrat und die KSS-Verwaltung eine Lösung: Zwar soll das Genossenschaftsmodell bleiben, verändern wird sich aber trotzdem einiges.

von Elena Stojkova

Als die Organisations- und Rechtsform des Freizeitparks KSS im September 2019 im Grossen Stadtrat diskutiert wurde – der damalige GLP-Grossstadtrat René Schmidt hatte ein Postulat eingereicht –, waren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einig und uneinig zugleich: Alle wollten, dass die Rechtsform der Genossenschaft überprüft wird. Wie die KSS organisiert werden soll, darüber gingen die Ansichten allerdings auseinander.

Wie der Stadtrat und die Verwaltung der KSS am Donnerstag meldeten, wurden fünf Rechtsformen für die KSS geprüft. Zur Debatte standen eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, die Integration der gesamten KSS in die Stadtverwaltung, die Integration der Gebäude in die Stadtverwaltung – mit separater Betriebsgesellschaft – und die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Ausserdem das Genossenschaftsmodell, jedoch in optimierter Form. Für dieses «Modell, das sich im Grundsatz bewährt hat und weiter optimiert werden kann», hätten sich der Stadtrat und die Verwaltung der KSS entschieden, sagt Bildungsreferent Raphaël Rohner (FDP).

Hintergrund der Debatte im Grossen Stadtrat war die bevorstehende Erneuerung des Hallenbades. Die Organisationsstruktur, forderte Schmidt, müsse vor diesem Investitionsprojekt geklärt werden.

Die KSS ist eine eigenständige Unternehmung, die die Stadt mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Die Stadt besitzt über 97 Prozent der Genossenschaftsanteile und ist somit Quasi-Eigentümerin, hat aber, wie jedes Genossenschaftsmitglied, nur ein Stimmrecht an der Generalversammlung. Diese Diskrepanz zwischen den Eigentumsverhältnissen und den finanziellen Verpflichtungen der Stadt war es, die im Parlament damals kritisiert wurde.


Weitgehend von der Stadt getragen

Damit die optimierte Rechtsform in Kraft tritt, müssen der Grosse Stadtrat und die Generalversammlung der Genossenschaft der entsprechenden Vorlage zustimmen. Die Stadt ist faktisch verpflichtet, die Liegenschaften der KSS zu unterhalten. «Die Genossenschaft wäre gar nicht in der Lage dazu», heisst es in der Vorlage. Die Steuerung des Unterhalts sei mit der heutigen Rechtsform und Organisation nur bedingt möglich. Gemäss Leistungsvereinbarung müssen mit dem Betriebsbeitrag aktuell nur Unterhaltsaufwände und Investitionen unter 50'000 Franken durch die KSS selbst abgedeckt werden.

Die KSS wird durch Betriebsbeiträge und Anteilsscheinerhöhungen für Investitionen weitgehend von der Stadt getragen. Künftig sollen der Kanton vermehrt und wenn möglich auch ein Teil der Gemeinden finanziell eingebunden werden, wie es in der Vorlage heisst. Auch finanzielle Beiträge von Dritten sind möglich, sagt Rohner. Würde die KSS ein staatlicher Betrieb, wäre dies kaum möglich.

Die Stadt stellt zwar die Mehrheit der Vertreter in der Verwaltungskommission, der Stadtrat wählt deren fünf. Drei weitere wählt der Grosse Stadtrat, sieben weitere, inklusive Präsident, werden von der Generalversammlung bestimmt.


KSS-Kommission wird geschaffen

Was ändert sich? Als strategisches Führungsorgan wird anstelle des heutigen Ausschusses eine Verwaltung von sieben Personen eingesetzt. Die Mehrheit der Mitglieder – es sind fünf inklusive Präsidium – soll vom Stadtrat vorgeschlagen werden, wie Finanzreferent Daniel Preisig (SVP) sagt. Ausserdem muss der Stadtrat künftig der Anstellung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung der KSS zustimmen. Es wird zudem eine KSS-Kommission mit maximal elf Mitgliedern geschaffen. Eingebunden werden sollen drei Vertreter des Grossen Stadtrats sowie Kunden oder betroffene Sportvereine.

Unterhaltsaufwände muss die KSS heute, sofern sie bis zu 50'000 Franken betragen, selber tragen. Diese Limite soll auf 150'000 Franken erhöht werden. Der Betriebsbeitrag wird um 165'000 Franken von 1,57 auf 1,735 Millionen Franken erhöht. So soll die KSS künftig in der Lage sein, einen grösseren Teil des Unterhalts ihrer Anlagen selbst zu finanzieren, wie Preisig sagt. 400'000 Franken jährlich sind für den Unterhalt reserviert. «Wird nicht der ganze Beitrag gebraucht, muss die Differenz in einen Unterhaltsfonds eingelegt werden. So ist sichergestellt, dass die Mittel zweckgebunden verwendet werden.» In der Betriebsbeitragserhöhung ist auch die Anpassung des Baurechtszinses auf ein marktgerechtes Niveau enthalten.

«Die Diskussionen über die Rechtsform der KSS schwelen seit Jahren», sagt Christian Heydecker, Präsident der Genossenschaft KSS und FDP-Kantonsrat. Die Debatte sei auch nun engagiert gewesen – aber wichtig und richtig. Dass die Mitsprache der Stadt verstärkt wird und die KSS gleichzeitig eine privatrechtliche Genossenschaft bleibt, sei eine gute und ausgewogene Lösung, sagt er. Preisig stimmt zu: «Die Lösung stösst in der Genossenschaft auf Akzeptanz und ist politisch mehrheitsfähig.»

Mit dieser Lösung stärke man das Mitwirkungsrecht der Stadt, ohne das Genossenschaftsmodell infrage zu stellen, sagt Rohner. «Rund 600 Genossenschafterinnen und Genossenschafter tragen dazu bei, dass die KSS auf gutem Kurs ist: Die breite Abstützung in der Bevölkerung ist wichtig, das soll so bleiben.» Gleichzeitig würde das städtische Parlament mit drei Sitzen in der KSS-Kommission miteinbezogen. «Das trägt dem finanziellen Engagement der Stadt Rechnung», so Rohner.

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